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Finanzierung

- Die Regelung der Finanzierung des Aufenthaltes im Werkheim muss vor dem Eintritt geregelt sein.

- Die Kostenübernahmegarantie geschieht durch die Wohnsitzkantone.
- Die Pensionsrechnung wird monatlich zugestellt.
- Der Tagesansatz wird auch in Rechnung gestellt, wenn sich die Bewohnerin oder der Bewohner
in den Ferien bei Angehörigen, etc. ausserhalb des Werkheims aufhält.