Finanzierung
- Die Regelung der Finanzierung des Aufenthaltes im Werkheim muss vor dem Eintritt geregelt sein.
- Die Kostenübernahmegarantie geschieht durch die Wohnsitzkantone.
- Die Pensionsrechnung wird monatlich zugestellt.
- Der Tagesansatz wird auch in Rechnung gestellt, wenn sich die Bewohnerin oder der Bewohner
in den Ferien bei Angehörigen, etc. ausserhalb des Werkheims aufhält.